Schwierigkeit |
leicht
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Aufstieg
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77 hm |
Abstieg
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77 hm |
Tiefster Punkt | 620 m |
Höchster Punkt | 666 m |
Dauer
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1:50 h |
Strecke
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7,2 km |
Wanderung - Weichser Rundweg
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Ammergauer Alpen GmbH
Die Tour
Landschaftlich sehr schöner, größtenteils flacher Rundweg.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Rathaus Ohlstadt
Weg
Der Rundweg führt zunächst über die Weichser Straße zum Weiler Weichs. Vor dem Bahnübergang geht’s rechts ab, vorbei an der Weichser Kirche (eine der ältesten Bayerns) bis zum Haarsee. 500 m nach dem Haarsee rechts ab, leicht ansteigend durch den Wald kommt man wieder auf freies, flaches Gelände mit herrlichem Ausblick auf die umliegenden Berge und das Wettersteingebirge mit der Zugspitze. Dann geht es wieder zurück nach Ohlstadt.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).