Wanderung um den Höglwörther See

Quelle: Hotel Königgut, Autor: Johann Reiter

Höglwörther See
Kloster Höglwörth
Höglwörthsee Familienspaziergang
Höglwörthsee Spaziergang
Parkplatz Höglwörthsee
Höglwörthsee
Höglwörthsee Rundwanderweg
Höglwörthsee Wanderweg
Höglwörthsee
Hotel Königgut

Die Tour

Der Höglwörther See (auch: Klostersee) ist ein See im Ortsteil Höglwörth der Gemeinde Anger im Landkreis Berchtesgadener Land .

Er ist rund 13,5 ha groß und bis 6,4 m tief und ist als eutroph charakterisiert. Direkt am See bzw. auf der (ehemaligen) Insel Höglwörth liegt das Kloster Höglwörth. Der See entstand nach Abschmelzen des Saalachgletschers vor etwa 10.000 Jahren. Der Höglwörther See ist als Endmoränensee  ausgewiesen.
Er bietet den Lebensraum zahlreicher Tierarten, wie beispielsweise Hechte, Waller, Zander, Aale, Karpfen, Barsche, Schleien, Weißfische, Enten, Blässhühner und Höckerschwäne.

Autorentipp

Der Wanderweg ist auch für Kinderwaagen geeignent!

Info

Schwierigkeit
leicht
Aufstieg
23 hm
Abstieg
19 hm
Tiefster Punkt 531 m
Höchster Punkt 550 m
Dauer
30 min
Strecke
1,9 km

Details

Kondition
Erlebnis
Landschaft

Beste Jahreszeit

Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember

Wegbeschreibung

Start

Parkplatz

Weg

Sie parken direkt am Parkplatz vom Klosterwirt und folgen dem Rundwanderweg des Sees.

Anreise

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit der ÖBB, Deutsche Bahn und den lokalen Busunternehmen.

Anfahrt

Über die Autobahn A8 Ausfahrt Anger. Auf der Bundesstrasse bis Höglwörth!

Parken

Parkplatz Klosterwirt

Weitere Informationen

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Ausrüstung

Gemütliche Schuhe, je nach Jahreszeit und Wetterlage Badebekleidung

Sicherheitshinweise

Landschaftsschutzverordnung

Es ist verboten:

  • das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen aller Art und mit Mopeds und Fahrrädern rund um den See
  • das Zelten und Aufstellen von Wohnwagen sowie Feuerstellen aller Art;
  • das Ablagern von Abfällen, Müll und Schnitt;
  • Errichtung, Änderung und Erweiterung von baulichen Anlagen aller Art;
  • Einfriedungen, ausgenommen einfacher Weidezäune;
  • Veränderung der Erdoberfläche,
  • die Errichtung und Änderung von Uferschutzbauten;
  • die Beseitigung oder Beschädigung der im Schutzgebiet vorhandenen Hecken-Gebüsche Baumguppen und anderen Gehölzen;
  • das Anbringen von Bild-und Schrifttafeln, insbesondere auch von Werbevorrichtungen.

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