Bestellen und Abholen.
Click and Collect

Bei unseren Einzelhändlern können Waren telefonisch oder im Internet bestellt und dann vor Ort abgeholt werden. Dieser Service ist je nach Coronalage auch im Landkreis Traunstein erlaubt und somit auch in unserer Stadt Traunstein. Wir appellieren an die Bürger, diese Angebote, insofern erlaubt, anzunehmen und ihre lokalen und regionalen Anbieter zu unterstützen und nicht nur bei den großen internationalen Online-Plattformen zu bestellen. 

Bei unseren Einzelhändlern können Waren telefonisch oder im Internet bestellt und dann vor Ort abgeholt werden. Dieser Service ist je nach Coronalage auch im Landkreis Traunstein erlaubt und somit auch in unserer Stadt Traunstein. Wir appellieren an die Bürger, diese Angebote, insofern erlaubt, anzunehmen und ihre lokalen und regionalen Anbieter zu unterstützen und nicht nur bei den großen internationalen Online-Plattformen zu bestellen. 

Hinweis

Der Abholdienst ist an bestimmte Auflagen gebunden: Schutz- und Hygienekonzepte, gestaffelte Zeitfenster zur Abholung sowie die umfassender Verwendung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken.

Diese Click&Collect Regelungen sind zudem jeweils erlaubt abhängig von den Inzidenzwerten im Landkreis.

Click & Collect in der Stadt Traunstein

Click & Collect in der Stadt Traunstein

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Meldung des Handelsverband Bayern HBE (06.01.2021)

Ab Montag: Bayern erlaubt nun doch Click & Collect
Unsere unermüdliche Arbeit und unser permanentes Drängen bei der Staatsregierung haben endlich gefruchtet: In Bayern können Händler ab dem kommenden Montag nun doch einen Abholdienst (kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect) anbieten.

Dies hat der Ministerrat beschlossen. Damit ist eine zentrale Forderung des HBE erfüllt worden.

Hinweis: Der Abholdienst ist an bestimmte Auflagen gebunden (z. B. Schutz- und Hygienekonzepte, gestaffelte Zeitfenster zur Abholung und das Tragen von FFP2-Schutzmasken).

Außerdem ist das Einkaufen in Bayern - entgegen dem Beschluss der Bundesregierung und der Länder - weiterhin ein zulässiger Grund, den 15 Kilometer-Radius in Corona-Hotspots mit sehr hohen Infektionszahlen zu verlassen.

Details zu den Beschlüssen des Ministerrats finden Sie hier.

Mit Blick auf die gestrige Verlängerung des Lockdowns und die katastrophalen Auswirkungen auf den stationären Handel, hat sich der HBE unterdessen erneut an die Öffentlichkeit und die Staatsregierung gewandt. Wir brauchen jetzt schnelle und spürbare finanzielle Hilfen. Den Worten müssen jetzt endlich Taten folgen! Mehr dazu hier.

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