Österreich
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Kapelle Wildseeloderhaus
Quelle: DAV Sektion Bonn, Autor: Renate Porr
Beschreibung
Kleine unverschlossene Kapelle direkt bei dem Wildseeloderhaus, zur Gemeinde Fieberbrunn gehörend.
Christian Dialer, der erste Bewirtschafter des Wildseeloderhauses erbaute eine Kapelle neben der Hütte mit einer Gedenktafel an seine Frau. Diese starb bei der Geburt eines Kindes auf der Hütte. Als Christian Dialer die Hütte als Bewirtschafter verließ, wurde die alte Kapelle von der Sektion übernommen und erhalten.
Nachdem sie 1963 gänzlich verfallen war, ersetzte die Sektion sie durch den jetzt vorhandenen Steinbau. Auch die Innenausstattung wurde dabei erneuert.
Kontakt
Karte
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Mit dem Zug nach Fieberbrunn und von dort zu Fuß oder - wie in dieser tour beschrieben - von Waidring aus über den kurzen Fernwanderweg WaiWi.
Anfahrt
Nach Waidring: Von München auf die A 8 Richtung Salzburg bis Ausfahrt Rosenheim. Dort auf die A 93 wechseln und nach Süden bis Oberaudorf (vor Kiefersfelden, daher mautfrei!). Hier auf die B 172 nach Osten abbiegen, am Walchsee vorbei und weiter bis zum Kreissel mit der Abzweigung B 176 (1.Ausfahrt). Auf der B 172 bleiben und daher diesen geradeaus (2.Ausfahrt) verlassen. Hinter Kössen, rechts auf die L 39 (Hagerstraße = Erpfendorfer Landstraße) nach Süden abbiegen. Über die Gemeinden Pechtl, Buchberg, Wohlmuting, Kreppern fahren wir bis Erpfendorf. Dort nach links (Osten) auf die B 178 und über die Gemeinden Innerwald, Rudersberg, Hausergasse und Schreddergasse zum Ortseingang von Waidring. Nun in die Dorfstraße nach rechts abbiegen, die uns ins Ortszentrum von Waidring führt. Nach der 3. rechtsabbiegenden Dorfstraße nehmen wir den Lindenweg (also die 4. Straße), die uns in den Vogeltennweg und zum Parkplatz leitet.
Parken
Großer Parkplatz im Ortszentrum Waidring; westlich der Volksschule Waidring; die Zufahrt erfolgt über die Dorfstraße, Lindenweg und den Vogeltennweg. Kostenlos!
Es wird von der Gemeindeverwaltung gebeten, bei Mehrtagestouren in den PKW einen entsprechenden Zettel mit Hinweis zu legen, um nicht durch die Polizei eine unbeabsichtigte Personensuche auszulösen.