Bayern ist eine der stärksten Regionen Deutschlands und Europas und wird auch in Planungsregionen gegliedert.
Diese 18 Planungsregionen sind regionale Planungsräume, in denen nach dem Bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausgewogene Lebens- und Wirtschaftsbeziehungen erhalten oder entwickelt werden sollen. Hierzu wird für jede Region ein Regionalplan aufgestellt.
Für jede Planungsregion wurde ein Regionaler Planungsverband eingerichtet, ein Zusammenschluss der Gemeinden und Landkreise der Region, der die Rechtsform einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat. Die Regionalen Planungsverbände sind die Träger der Regionalplanung im übertragenen Wirkungskreis und konkretisieren die Ziele des Landesentwicklungsprogramms für den räumlichen Zuständigkeitsbereich.