Die alten Birnbacher Hopfengärten

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Beschreibung

Für Birnbach sind existierende Hopfengärten bereits im Jahr 1700 in Schrift und Bild belegt.

Ab 1672 hatte der kurbairische geheime Ratskanzler Caspar von Schmid die Hofmark Birnbach erworben.

1673 kaufte er das wertvolle Braurecht von 1447 aus Baumgarten, wodurch das „Weiße Gerstenbier“ nun auch in Birnbach gebraut werden durfte. Nur sechs Brauereien im Kurfürstentum hatten dieses Recht.

Bereits für das Jahr 1700 sind drei Hopfengärten in Bild und Schrift für die Hofmark Birnbach belegt:

1. Der Hopfengarten, „nechst der Schmidten gelegen, welchen die herrschafft der Zeit selbsten pauen lassen.“ (heute neben Aichner-Schmied-Str. 2)

2. Ein „neu gepflanzter Hopfengarten“ in der Nähe der ehemaligen Bad-Wiese beim früheren Bader-Anwesen. (heute Marktstraße HsNr. 6)

3. Der dritte und größte Hopfengarten der Hofmark umfasste etwa zwei Drittel des heutigen Neuen Marktplatzes. Er lässt sich recht genau aus dem Grundsteuer-Kataster der 1. Hälfte des 19. Jhdts. an Hand von Flurnamen nachvollziehen, die den Namen Hopfengarten beinhalten. Auch noch 1822 ist in einer Urkunde des königl. Notars Dr. von Nibler dieser „Hopfengarten samt Ackerl“ genannt.

Diese drei Hopfengärten sind gut erkennbar auf der Zeichnung von Eduard Mayer vermerkt, die dem Ölgemälde „Schloß und Hoff-March Pirnbach“ im Jahr 1700, nachempfunden ist.

Das Gebiet des neuen Marktplatzes (errichtet von 1977 bis 1982) – bis 1970 auch als „Bräuweide“ bekannt - war noch bis in die 1. Hälfte des 19. Jhdts. zu etwa zwei Dritteln mit einem Hopfengarten bebaut.

Erläuterungen und Informationen zum INFO-Schild „Die alten Birnbacher Hopfengärten“

Die Zutaten für das Bier kamen zu einem wesentlichen Teil aus dem Umfeld der Brauereien. Das war auch schon deshalb sinnvoll, weil die Transporte bei den früheren Straßenverhältnissen nur mühsam zu bewerkstelligen waren. Das änderte sich erst mit der Entwicklung des Eisenbahnnetzes.

Der Hopfen wurde damals an vielen Plätzen in Bayern angebaut. Die Qualitäten waren aber unterschiedlich. Das hatte auch viel mit der Anlage der Hopfengärten und der Art der Ernte zu tun. Einen besonders hohen Stellenwert hatte damals vor allem der Böhmische Hopfen. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts wuchs jede einzelne Rebe an einer Holzstange als Kletterhilfe nach oben. Kurz vor dem Ersten Weltkrieg erfolgte die Umstellung der Hopfengärten auf Drahtgerüstsysteme, die um 1930 in der Hallertau abgeschlossen war. Der Verband Deutscher Hopfenpflanzer gibt die für heute geltenden Standardmaße für die Errichtung von Hopfengarten-Anlagen so an: „Die Gerüstanlage ist 7 m hoch. 165 Masten sind pro Hektar erforderlich. Das Netz aus Querseilen und Längsdrähten ist im Boden verankert. Die Anlage muss das Gewicht des Hopfens - bis zu 100 Tonnen je Hektar - bei jedem Wetter tragen.“

Der Hopfenanbau und die Pflege der Hopfengärten erfordert bis heute einen großen Zeitaufwand. Damals wurden im Frühjahr die Wurzelstöcke in Handarbeit freigelegt und zugeschnitten. Jede einzelne Rebe wurde ebenfalls mühsam per Hand um die Hopfenstangen gewickelt. Bis in die 1960er Jahre erfolgte auch das Hopfenzupfen noch in Handarbeit. Nach der Pflücke musste der Hopfen möglichst rasch getrocknet werden. Hierzu verwendeten die Hopfenbauern lange Zeit einfache Holzgestelle, auf denen der Hopfen aufgeschüttet wurde.

Die Churfürstliche Regierung hatte in mehreren Mandaten versucht, den Hopfenanbau zu fördern, vor allem auch die Qualität zu verbessern. Der Aufruf( zu sehen in Abbildung) vom 19. Sept. 1754 beschäftigt sich mit einer sauberen Verarbeitung des Hopfens nach der Ernte.

Für Birnbach sind existierende Hopfengärten bereits im Jahr 1700 in Schrift und Bild belegt. Das Ölgemälde „Schloß und Hoff-March Pirnbach 1700“ zeigt uns heute die ungefähren Standorte von drei Birnbacher Hopfengärten.

Darüber hinaus hilft uns das „Sal: oder Stüfftbuech der Hochfrey: Schmidischen Hofmark Pirnpach“ des Jahres 1700, das uns die Besitz- und Rechtsverhältnisse der Hofmark recht gut übermittelt hat, weiter. Aber sehr hilfreich sind auch die Grundsteuer-Kataster des 19. Jahrhunderts:

1. Unter der Rubrik „Absonderliche Gründt“ nennt uns das Sal-Buch 1700 gleich eingangs noch vor der Beschreibung der einzelnen Birnbacher Güter „Ain Hopfen gartten auf ain halbes Tagwerch gros nechst der Schmidten gelegen, welchen die herrschafft der Zeit selbsten pauen lassen.“ Auch in der „Fassion des Steuerdistrikts Piernbach“ von 1808 steht ein Hinweis mit Bezug auf das Jahr 1791 (Besitzer Katharina Wochinger) und mit einer Bestätigung für 1808 (Besitzer Johann Aichner); darin finden wir die „1/8 Unterschmidsölde zu Birnbach, ……….. Hopfengarten ………………………“

2. In der Beschreibung der verschiedenen Wiesengrundstücke des sogenannten „Casperl Hueber Gueth“ (heute Hoftstraße 7) lesen wir über „Ain wissen die Padtwisen genannt, daraus anietzo ain ackher gemacht, iedoch noch ein Wisfleckhel dabey gelassen worden, darann 2 Kübl anzupauen, welches stuckh an statt des Neu geplanzten hopfen gartens von dem hofpau hergeben: und zu disem Gueth gelegt worden.“ - In der Beschreibung des Bad-Anwesens wird indirekt wieder auf diesen Padtwiesen-Tausch Bezug genommen, wenn es heißt „Niclas Summer Pader, besüzt das Padt alda Zu Piernpach ………………… ist mit kheinem aignen Grunndt Versehen, von den Bestenndtnern (Betreibern) des Casperlhueber guetts aber hat er einen Ackher in bestanndt.“ Das alte Birnbacher Bader-Anwesen, in dessen Nähe sich wohl die Padt-Wiesen befand, stand am Platz der heutigen Marktstraße HsNr. 6.

3. Noch einen weiteren Hopfengarten nennt das Sal-Buch. Caspar von Schmidt hatte ja mit der Hofmark Birnbach auch die beiden Sitze Neudau und Brunndobl erworben. Und in dem beigehefteten „Saalbuech … Süz Neudau“ wird uns u. a. berichtet: „Sebastian Lohnner Weber besüzt die Satler Sölden alda zu Neudau, dabey ………………. auch Zwei Grasgärtl, und ain Klaines hopfen gartl, ……..“ Wir dürfen also durchaus davon ausgehen, dass es im Birnbach des 18. Jahrhunderts noch weitere Hopfengärten gab, damit der größte Teil des Bedarfs der gutgehenden Brauerei möglichst nahe bei der Produktionsstätte bedient werden konnte.

4. Den dritten und wohl größten Birnbacher Hopfengarten kann man aus den Flurnamen sehr gut ableiten. So sind in den Grundsteuer-Katasterblättern die alten Flurnamen des 19. Jahrhunderts eine wichtige Grundlage für die räumliche Verortung. Diese mit dem Hauptbegriff „Hopfengarten-..“ verbundenen Flurnamen nehmen etwa 2/3 des heutigen Neuen Marktplatzes ein. Betroffen sind die damaligen Flur-Nummern 150 Hopfengarten, 149 Hopfengartenwies, 148 Hopfengartenackerl, 146 Hopfengarten, 144 Hopfengarten. Da es bis ca. 1830 die heutige Pfarrkirchnerstraße nicht gab, umfasste der Hopfengarten auch noch die alte Flur-Nr. 319 als „Hopfengarten-Ackerl“ mit 34 Bayr. Dezimalen (ca. 1160 qm, heute die Grundstücke Pfarrkirchnerstr. Nr. 16 und Lindhuberstraße Nr. 2), während die Flur Nr. 319 ½ mit 1 Tagwerk und 46 Dezimalen (heute Pfarrkirchnerstr. Nr. 17 und Prof.-Drexel-Str. 1) um 1860 nur noch als „Weide am Hopfengarten“ tituliert wird. Beide Flur-Nummern gehörten ursprünglich zum Bergmeierhof-Grundbesitz. Dieses große Flurstück umfasste die beiden Nrn. 319 u. 319 ½ und die dazugehörigen Hauptflächen befanden sich im Bereich des heutigen Greiselparkplatzes und des Grundstücks Sammareier in einer einzigen großen Fläche.

5. Am 10. September 1822 hatte Emanuel Maria von Nibler auf Birnbach, Doctor des Rechts und öffentlicher Rechtsanwalt in München, an Franz Auer, Realitätenbesitzer und Müller zu Suttenmühl im königl. Landgericht Griesbach für 30.000 Gulden die Brauerei Birnbach mit verschiedenem Grundbesitz (ohne Schloss und Hofmarksrechte) verkauft, darunter das Bräuhausgebäude selbst mit Gerätschaften, wie es im „Extractions-Verzeichnis vom 16. Jänner 1822“ vorlag. In diesem umfangreichen Kaufvertrag wird auch mitverkauft unter I. B. b) „der sogenannte Hopfengarten samt Ackerl“, dessen Fläche und Lage wohl mangels Plan durch die Grundstücke der angrenzenden Grundbesitzer so beschrieben wurde: „Gegen Aufgang (Osten) an des Stegmaiers (heute Hoftstraße 2-4) Grund, gegen Mittag (Süden) an den Schmid am Bach (heute Hofmark 33), gegen Niedergang (Westen) an den Lichtzaun (möglicherweise das Etter, die Grenze der hofmarkl. Jurisdiktion), und gegen Mitternacht (Norden) an den Wenzelbäck (heute Hofmark 21) und Hofwirths-Grund (heute Hofmark 23).“ Sehr wahrscheinlich, dass es sich bei diesem offensichtlich nicht ganz kleinen Flächenbereich um den damals bis in den heutigen Marktplatz hineinreichenden Hopfengarten handelt.

In der Gutsrechnung des Gutes Birnbach von 1880/1881 gibt es allerdings keine örtliche Hopfenproduktion mehr in Birnbach. Der Hopfen kommt in dieser Jahresrechnung von Auswärts von einer Firma J. Karl, bzw. einer Firma Troll, teilweise wird auch gemeinsam mit der Brauerei Adldorf eingekauft und zwischen den beiden Brauereien transportiert.

Das größte Grundstück als Bestandteil der Fläche des heutigen Neuen Marktplatzes war vor dessen Baubeginn (ab 1975) im Eigentum der Brauerei Birnbach und im Volksmund als „Bräuwiese“ bekannt. Auf diesem Grundstück, das 1822 noch als Hopfengarten beschrieben wurde, fand über mehrere Jahre das Birnbacher Volksfest statt.

Die Bebauung der Flächen der damaligen „Bräuwiese“ (Neuer Marktplatz) wurde durch den Verkauf der dortigen Grundstücke – und Entgegenkommen der gräflichen Familie Arco-Valley – an die damalige Gemeinde Birnbach erst möglich gemacht. Die Bebauung des Neuen Marktplatzes wurde somit im Jahr 1982 abgeschlossen und galt als beendet.

Literatur und Quellen

1) Bier, Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland 1800-1914, Mikulas Teich, 2000

2) Kurze Abhandlung von der besten Art den Hopfen zu erbauen, Bauder Johann Friedrich, Altdorf 1777

3) Maximilian Emanuel, von Gottes Genaden, …………… Verordnungen 1723, 2 Bavar. 960.IX,31m, bsb10318508-7

4) Birnbach - Gutsrechnung des Gutes Birnbach von Oktober 1880 bis September 1881

5) Sammlung der neuest und merkwürdigsten Churbaierischen Generalien und Landesverordnungen, Wiguläus Xaver Aloys von Kreittmayr, München 1771

6) Wirthschafftliche und rechtliche Abhandlung von dem Hopfen, R. Bradley, Cambridge, Nürnberg 1759

7) Sal: oder Stüfftbuech Der Hochfrey: Schmidischen Hofmark Pirnpach Cum pertinentiis de anno 1700, Handschrift-Kopie, Schreibmaschinen-Edition von Claus Altschäfl (ca. 1996/1997)

8) Beschreibung oder Sallbuech Hofmarch Piernbach Anno 1754, Handschriftkopie von Hans Putz

9) Faßion des Steuer Distriktes Piernbach, Königl. Landgerichts Pfarrkirchen, Handschrift-Kopie 1808

10) Verkaufsurkunde über 30.000 Gulden von Dr. Emanuel Maria von Nibler mit Franz X. Auer, 11.6.1823, Kopie des handschriftlichen Originals

11) Sammlung der Kurpfalz-Baierischen allgemeinen und besonderen Landes-Verordnungen, Georg Karl von Mayr, München 1788

12) Der bayerische Bierbrauer in der Malztenne, im Brauhause und Gährkeller, dann beim Gersten- und Hopfen-Einkaufe etc. mit Bemerkungen, den Krankheiten des Biers vorzubeugen oder die bereits kranken Biere durch unschädliche Mittel wieder gut und trinkbar zu machen, A. Herrmann, Nürnberg 1839

13) Königlich-Baierisches Intelligenzblatt für den Isarkreis, 1825

14) Bad Birnbacher Heimatheft Band 5 – 100jähriger Bierkrieg und Band 20 – Gewerberegister 1872, Hans Putz, Bad Birnbach 1995 und 2010

15) Staatsarchiv Landshut – Zusammenstellung von Grundbesitz-Eigentumsverhältnissen aus dem Grundsteuerkataster der Gemeinde Birnbach, verfasst von Beate Jäger, 23,9.2015

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